FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn wir ihnen eine Zusage über die Aufnahme Ihres Kindes machen konnten, erfolgt das Aufnahmegespräch.

In diesem Gespräch sollen alle wichtigen Fragen zur Aufnahme Ihres Kindes besprochen werden, wie z.B. seine Schlaf – und Essgewohnheiten, eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen, etc.

Dieses Gespräch kann max. 4 Wochen vor der Aufnahme Ihres Kindes stattfinden.

Bei der Eingewöhnungsphase handelt es sich um eine sehr sensible Zeit, in der sich Ihr Kind langsam mit der neuen Umgebung, den Erzieherinnen und den anderen Kindern vertraut macht.

Eine gute Eingewöhnung setzt voraus, dass Sie sich in dieser Phase, zusammen mit der Erzieherin, viel Zeit für Ihr Kind nehmen.

Bei den meisten Kindern dauert die Eingewöhnung etwa 14 Tage. Je nach Alter, Temperament und Vorerfahrungen Ihres Kindes sind manchmal auch drei bis vier Wochen erforderlich, oder es sind bereits sechs Tage ausreichend.

Sie sollten daher eine eventuelle Wiederaufnahme Ihrer Berufstätigkeit frühestens vier Wochen nach der Neuaufnahme Ihres Kindes einplanen.

Weitere Infos erhalten Sie beim Aufnahmegespräch.

Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Erst wenn sie einen Tag (mind. 24Std.) fieberfrei sind, dürfen sie unsere Einrichtung wieder besuchen; bei ansteckenden Kinderkrankheiten und Augenbindehautentzündung, ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen. Bei Durchfallerkrankungen gilt, dass das Kind die Einrichtung erst wieder besuchen darf, wenn es mindestens 2 Tage (48 Stunden) durchfallfrei ist.

Kinder die Antibiotikum oder Penicillin einnehmen gelten als krank und dürfen die Einrichtung erst nach Abschluss der Behandlung wieder besuchen.

Bitte rufen Sie uns immer an, wenn Ihr Kind erkrankt ist und unsere Einrichtung nicht besuchen kann!

Sie haben bei uns in der Einrichtung die Möglichkeit, Zusatzstunden zu buchen. (Dies betrifft nur die Eltern, die Ihr Kind nicht Vollzeit bei uns angemeldet haben.)

Das Buchen dieser Zusatzstunden setzt immer voraus, dass es freie Platzkapazitäten gibt.

Sind wir ausgebucht, ist dies leider nicht möglich.

Eltern die Ihr Kind zu uns in die Krippe bringen, haben keinen Anspruch auf Betreungsgeld. Dieses entfällt, wenn man sein Kind in einer staatlich geförderten Einrichtung betreuen lässt.

Da unser Spielkreis nicht staatlich gefördert wird, haben Eltern, deren Kinder den Spielkreis besuchen, weiterhin Anspruch auf Betreuungsgeld.

Mehr als nur ein schöner Ort

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Wir nehmen uns gerne Zeit und informieren Sie über alles Wissenswerte. Terminanfragen können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular stellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!